Öffentliche Zuwendung
Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite, die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaft erhaltenen Geldbeträge auszuweisen, die in Form von Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Sachleistungen, die keinen öffentlichen Charakter aufweisen und keine Gegenleistung, Entgelt oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt die Gesellschaft hiermit, folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben:
Beschreibung | Bestimmung | Auszahlende Körperschaft | Betrag (in Euro) | Datum |
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Steuergutschrift Fernwärme | Gesetz Nr. 448/98 + Nr. 203/08 | Gemeinde / Fernheizwerk ... | 1.423,53 | 23.11.2020 |