Wohnland Einrichtungshaus Welsberg

Seit 1988

Öffentliche Zuwendung

Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite, die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaft erhaltenen Geldbeträge auszuweisen, die in Form von Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Sachleistungen, die keinen öffentlichen Charakter aufweisen und keine Gegenleistung, Entgelt oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt die Gesellschaft hiermit, folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben:

Beschreibung Bestimmung Auszahlende Körperschaft Betrag (in Euro) Datum
Steuergutschrift Fernwärme Gesetz Nr. 448/98 + Nr. 203/08 Gemeinde / Fernheizwerk ... 1.423,53 23.11.2020
Steuergutschrift Fernwärme Gesetz Nr. 448/98 + Nr. 203/08 Gemeinde / Fernheizwerk  1,659,70 16.11.2021